Eigenbedarf: Gebot der Rücksichtnahme zugunsten des Mieters

Eigenheim Bauen

Die Geltendmachung von Eigenbedarf führt häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Mieter wollen sich nicht einfach vor die Tür setzen lassen, nur weil der Vermieter gern selbst mal in seiner Wohnung leben möchte. Brauchen sie auch nicht – zumindest nicht bedingungslos und nur unter bestimmten Voraussetzungen.

So muss der wegen Eigenbedarfs kündigende Vermieter dem betroffenen Mieter eine während der Kündigungsfrist frei werdende vergleichbare Wohnung im selben Haus zuerst anbieten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich. Andernfalls sei die Eigenbedarfskündigung wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam (BGH, Az. VIII ZR 78/10).

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