Blindgänger auf dem Grundstück. Und was nun?

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Blindgänger auf dem Grundstück. Und was nun?

Blindgänger auf dem Grundstück. Und was nun?

In Deutschland wurden nach groben Schätzungen rund 100.000 Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg immer noch nicht gefunden. Was tun, wenn auf dem eigenen Grundstück eine Bombe, eine Granate oder eine Mine entdeckt wird?
Inhalt

  • Deshalb können Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg so gefährlich sein
  • Wie können Grundstückskäufer und Bauherren herausfinden, ob eventuell Blindgänger im Boden liegen?
  • So nutzen Grundstückskäufer und Bauherrn das Verdachtsflächenkataster
  • Wer zahlt die Untersuchungen des Grundstücks auf Blindgänger?
  • Wer ist für die Kampfmittelfreiheit eines Grundstücks verantwortlich?
  • Bezahlt eine Versicherung für Schäden am Haus nach der Sprengung eines Blindgängers?
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    Seit dem Jahr 1947 wurden in der Bundeshauptstadt Berlin nach Angaben des dortigen Stadtentwicklungssenats mehr als 7.000 Bomben mit mehr als 50 Kilogramm Gewicht gefunden und entschärft oder gesprengt. Vermutlich gibt es circa 3.000 weitere Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg – Bomben, Granaten und auch Munition. Die staatlichen Munitionsbergungsdienste haben einen vergleichsweise guten Überblick darüber, wo überall und wie viele Bomben während des Zweiten Weltkriegs über Deutschland abgeworfen wurden. Diese Informationen sind den Luftbildern der Alliierten zu entnehmen, die den Munitionsbergungsdiensten zur Verfügung gestellt wurden.

    Deshalb können Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg so gefährlich sein

    Nach Angaben von Kampfmittelexperten sind Weltkriegsbomben mit normalem mechanischen Zünder vergleichsweise weniger gefährlich. Anders Bomben mit chemischen Langzeitzündern. Diese können auch heute noch heikel, sogar gefährlich werden und gelten als unberechenbar. Grund: Eine Bombe mit chemischem Langzeitzünder hat ein Glas mit Aceton, das beim Aufschlag auf der Erde in der Regel zerbricht.


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    Das Aceton setzt eine Kettenreaktion in Gang, indem es als Erstes ein Zelluloid-Plättchen zersetzt. Dieses Zelluloid-Plättchen wiederum hält den Dank einer Feder unter Spannung gesetzten Bolzen davon ab, auf die Sprengladung zu schlagen, damit die Bombe explodiert. Dieser zweifellos perverse Mechanismus ließ sich so einstellen, dass die Bombe 2 bis 24 Stunden nach Aufschlagen auf der Erde explodierte. Ziel des Einsatzes solcher Bomben mit chemischen Langzeitzündern war es, die deutsche Bevölkerung während des Zweiten Weltkriegs in Angst und Schrecken zu versetzen. Das Unerwartete konnte jederzeit passieren…

    Allerdings versagte oft dieser Langzeit-Mechanismus, so dass nach Schätzungen einige zehntausend Bomben nicht explodierten. Extrem gefährlich ist, dass das Zelluloid mittlerweile derart spröde und brüchig ist. Deshalb kann es bei Weltkriegsbomben mit chemischen Langzeitzündern praktisch jederzeit zu einer Selbstdetonation kommen kann.

    Für einen Bauherrn, auf dessen Grundstück gerade die Bagger zum Ausschachten angerückt sind, kann das ziemlich gefährlich werden. Überdies können das Auffinden, das Entschärfen und das Beseitigen eines Blindgängers aus dem Zweiten Weltkrieg auf dem eigenen Grundstück unter Umständen auch eine kostspielige Sache werden. Nicht minder heikel und gefährlich ist und ebenfalls teuer kann die Sache für einen Grundstückseigentümer werden, der im Garten einen Teich anlegen möchte und dabei plötzlich auf einen Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg trifft.

    Wie also wird man den Blindgänger wieder los, ohne dass Menschen zu Schaden kommen oder etwas das Haus auf dem Grundstück nachhaltig beschädigt wird? Und welche Kosten kommen gegebenenfalls auf den Bauherrn oder aber den Grundstückseigentümer zu?

    Wie können Grundstückskäufer und Bauherren herausfinden, ob eventuell Blindgänger im Boden liegen?

    Den Luftbildern den Alliierten ist zu entnehmen, dass die Bomben im Zweiten Weltkrieg größtenteils über den größeren Städten in Deutschland abgeworfen wurden. Entsprechend hoch ist hier die Wahrscheinlichkeit, auf Blindgänger zu treffen. Wer demnach insbesondere in einer Großstadt oder in einer mittelgroßen Stadt ein Grundstück kauft, um dort ein Haus zu bauen, sollte vorab recherchieren. Und dabei herausfinden, ob im Boden des Grundstücks möglicherweise ein Blindgänger liegen kann.

    Für den Grundstückskäufer und späteren Bauherrn ist dies ein recht schwieriges Unterfangen. Denn die Zuständigkeiten, somit die Ansprechpartner, sind von Stadt zu Stadt, von Gemeinde zu Gemeinde, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    Tipp: Als Grundstückskäufer und späterer Bauherr sollten Sie sich unbedingt, auch wenn das viel Arbeit und Zeit kostet, von Behörde zu Behörde durchfragen. Beste Ansprechpartner in den Kommunen sind die dortigen Bauämter und gegebenenfalls auch die Ordnungsämter. Eine Anlaufstelle und deshalb Informationsquelle könnte auch das behördlich übergeordnete Regierungspräsidium sein.

    So nutzen Grundstückskäufer und Bauherrn das Verdachtsflächenkataster

    Sogenannte Verdachtsflächenkataster gibt es vor allem in deutschen Großstädten. Also in Regionen, die während des Zweiten Weltkriegs besonders stark von Bombenabwürfen der Alliierten betroffen waren. In diesen Großstädten gibt es eine automatische “Sondierungspflicht”. Und zwar bei jeder Baumaßnahme, die auf einem verdächtigen Grundstück geplant ist. Wer also ein Grundstück in einer Großstadt zwecks späterer Bebauung erwirbt, sollte zweierlei tun: In Erfahrung bringen, ob das Grundstück eine Verdachtsfläche ist. Und – falls ja – weitere Aktivitäten bzw. Prüfungen veranlassen.

    Wichtig: Aller Erfahrung nach dauert die Untersuchung eines Grundstücks, das im Verdachtsflächenkataster aufgeführt ist, bis zu einem halben Jahr. Grundstückskäufer und potenzielle Bauherren sollten diese Zeit unbedingt einplanen. Können doch die Untersuchungen im harmlosesten Fall zu Bauzeitverzögerungen und im schlimmsten Fall zur Stilllegung der Bauarbeiten führen. Eine Stilllegung bzw. ein Baustillstand wird angeordnet, falls während der Bauzeit Blindgänger gefunden werden, die entschärft und dann beseitigt werden müssen. Dringend zu empfehlen ist deshalb, dass die Prüfung vor Baubeginn stattfindet.

    Wer zahlt die Untersuchungen des Grundstücks auf Blindgänger?

    Das Wichtigste vorab: Bei einem Verdacht, dass sich im Boden des Grundstücks ein Blindgänger oder andere Kampfmittel befinden, müssen weitere Untersuchungen vorgenommen werden. Das dürfen nur zugelassene Kampfmittelräumdienste. Hier ist einmal mehr die Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Manche Bundesländer haben eigene Kampfmittelräumdienste, andere Bundesländer beauftragen dazu auf die Räumung von Kampfmitteln spezialisierte Unternehmen.

    In der Regel muss der Grundstückseigentümer die Kosten für eine Untersuchung des Bodens auf Blindgänger und andere Kampfmittel tragen. Je nach Aufwand können das 1.000 Euro uns mehr sein. Gegebenenfalls erhalten Grundstückseigentümer sogenannte Billigkeitsentschädigungen, falls die Kosten der Untersuchung des Grundstücks auf Blindgänger und andere Kampfmittel sehr hoch sind. Ganz sicher sein, dass sie tatsächlich eine Billigkeitsentschädigung erhalten, können Grundstückseigentümer leider nicht. In vielen, zumal größeren Städten ist die Kassenlage derart angespannt, dass für solche Billigkeitsentschädigungen kein Geld da ist. Wichtig und tröstlich zugleich: Wird tatsächlich auf dem Grundstück ein Blindgänger gefunden, zahlt in der Regel die öffentliche Hand die Entschärfung des Blindgängers und dessen Beseitigung.

    Wer ist für die Kampfmittelfreiheit eines Grundstücks verantwortlich?

    Grundsätzlich gilt: Der Grundstückseigentümer ist verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit des Grundstücks. Folgendes ist dabei zu beachten:

    • Beabsichtigter Grundstückskauf: Falls Sie im Hinblick auf mögliche Blindgänger oder andere Kampfmittel mit Problemen rechnen, sollten Sie regeln, wer die Kosten für die Untersuchung des Bodens und die spätere Beseitigung des Blindgängers übernimmt. Naheliegenderweise der jetzige Eigentümer des Grundstücks, somit der Verkäufer. Eine Vereinbarung sollte unbedingt im notariellen Kaufvertrag stehen.
    • Kauf vom Bauträger: Hier erwerben Sie meist das Grundstück und die spätere Bebauung, das Haus also, aus einer Hand. Aus dieser rechtlichen Konstellation ergibt sich normalerweise, dass der Bauträger bis zur Übergabe der Immobilie Bauherr ist. Daraus folgt, dass der Bauträger für die Kampfmittelfreiheit des Grundstücks verantwortlich ist. Wird während der Bauzeit ein Blindgänger entdeckt und muss dieser entschärft und entsorgt werden, so ist dies in puncto Kosten Sache des Bauträgers. Verzögert sich deshalb die Fertigstellung des Hauses, sind Sie als Käufer und späterer Eigentümer selbstverständlich davon betroffen. Etwa durch höhere Finanzierungskosten wie Bereitstellungszinsen, die Ihre Bank verlangt. Oder aber, weil Sie ungeplant weiter Miete zahlen müssen aufgrund der verspäteten Fertigstellung.

    Bezahlt eine Versicherung für Schäden am Haus nach der Sprengung eines Blindgängers?

    Wird das Gebäude oder das Mobiliar bei der Entschärfung eines Blindgängers beschädigt, stellt sich die Frage, ob eine Versicherung diesen Schaden übernimmt. Infrage kämen die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung. Leider dürften Haus- und Grundstückseigentümer bei einem möglichen Schaden nach der Entschärfung eines Blindgängers auf dem eigenen Grundstück bei den meisten Versicherungen auf taube Ohren stoßen, sobald es um die Schadenregulierung geht.

    Hintergrund: Die Branchenvereinigung Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat zum Beispiel auch für die Wohngebäudeversicherung Musterbedingungen herausgegeben. Diesen ist zu entnehmen, dass Schäden, die auf Kriegsereignissen beruhen, grundsätzlich nicht versichert sind. Diese Musterbedingungen des GDV sind unverbindlich. Die GDV-Mitgliedsunternehmen müssen die Musterbedingungen im Hinblick auf die genannte Kriegsausschlussklausel nicht übernehmen. Grund ist, dass die Versicherungsgesellschaften frei sind in ihrer Vertragsgestaltung. Laut GDV soll es Versicherer geben, die in den Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung keine Kriegsausschlussklausel haben.

    Tipp: Betroffene Hauseigentümer sollten sich das Kleingedruckte (die Versicherungsbedingungen) ihrer Wohngebäudeversicherung anschauen, ob dort eine Kriegsausschlussklausel enthalten ist, und in einem Aufwasch auch die Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung dahingehend überprüfen.

    Extra-Tipp: Werden Gebäude und Inventar infolge der Sprengung eines Blindgängers auf dem Grundstück beschädigt, sollten Sie die Schäden grundsätzlich der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung melden. Nur bei einer unverzüglichen Schadenmeldung können Ansprüche auf eine Schadenregulierung durchgesetzt werden, falls die Versicherungsbedingungen keine Kriegsausschlussklausel enthalten.

    In besonderen Härtefällen beteiligen sich bisweilen Städte und Gemeinden an den Kosten zur Schadenbeseitigung am Wohngebäude und am Inventar. Das müssen Betroffene individuell bei ihrer Kommune klären und regeln. Angesichts der leeren Gemeindekassen ist es allerdings fraglich, ob ein entsprechender Versuch Erfolg versprechend ist.

     

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    Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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