Die neue Grundsteuer für Häuser – inkl. Beispielrechnung

Grundsteuererklärung - Die aktuelle Grundsteuer beruht auf Werten aus © envato elements

Grundsteuererklärung - Die aktuelle Grundsteuer beruht auf Werten aus © envato elements

Langsam wird es Zeit, denn die Grundsteuer für das eigene Haus muss für jeden Hausbesitzer neu berechnet werden. Dafür ist jeder Haus- und Grundbesitzer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung einzureichen. Das sollte eigentlich schon Ende 2022 geschehen, doch die Frist für die Abgabe ist bis zum 31.01.2023 verlängert worden. Mit einer weiteren Verlängerung ist nicht zu rechnen, deshalb sollte, wer bisher noch nicht tätig geworden ist, spätestens jetzt mit der Grundsteuererklärung beginnen.

Im folgenden Artikel zeigen wir Ihnen, was es genau mit der neuen Grundsteuer auf sich hat, wie hier der zeitliche Fahrplan für die Zukunft aussieht und auf welche Faktoren es bei der Berechnung der neuen Grundsteuer wirklich ankommt.

Was ist die Grundsteuer?

Alles soll gerechter werden – unter diesem Motto stand die Gestaltung der neuen Grundsteuer. Notwendig geworden war die Grundsteuer Reform aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018. Hier hatte das höchste deutsche Gericht geurteilt, dass die Berechnung der Grundsteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Grund war der Umstand, dass die Berechnung bislang auf alten Grundstückswerten basierte.

Die Werte, aufgrund derer die Grundsteuer für Ihr Grundstück festgelegt wurden, stammten im Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten sogar aus dem Jahr 1935. Dass diese Werte natürlich längst überholt sind, steht außer Frage. Das sich dabei verschiedene Teile Deutschlands vollkommen unterschiedlich entwickelt haben, ist der Grund für die Ungleichbehandlung aus Sicht der Verfassungsrichter.

Deshalb muss nachjustiert werden – es müssen neue Werte her, damit eine korrekte und aktuelle Berechnung erfolgen kann. Nach Aussage des Bundesfinanzministeriums soll es trotzdem im Normalfall zu keiner höheren Kostenbelastung für Eigentümer kommen. Es wurde allerdings bereits darauf hingewiesen, dass hier in Einzelfällen durchaus höhere Abgaben in Zukunft zu erwarten sein können – aber eben nicht in der breiten Masse.

Nice to know – das ist die Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine jährlich an deine Heimatkommune zu entrichtende Steuerart und nicht mit der nur einmalig fälligen Grunderwerbssteuer zu verwechseln. Es handelt sich hierbei um eine Steuer auf das Eigentum – einmal auf das Grundstück selbst, aber eben auch auf die Bebauung des jeweiligen Grundstücks. Als Grundlage für die Berechnung der Steuer wurden bislang die sogenannten Einheitswerte herangezogen.

Allerdings hat man es sehr lange versäumt, diese zu aktualisieren. Damit wurde die Abgabe der Grundsteuererklärung notwendig – ein wohl nicht nur einmaliger Vorgang. Denn eine Wiederholung der Problematik soll vermieden werden. Deshalb wird die Neubewertung der Grundstücke in regelmäßigen Abständen erfolgen – wie lang diese genau sind, steht aktuell allerdings noch nicht fest.

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Welche Faktoren sind für die Grundsteuer ausschlaggeben?

Für die neue Grundsteuer sind drei Faktoren besonders wichtig. Diese sind:

  • Der Wert der Immobilie
  • Der Steuermesssatz
  • Der Hebesatz

Der Wert der Immobilie wird anhand der von Ihnen bis zum 31.01.2023 abzugebenden Grundsteuererklärung bemessen. Maßgeblich sind hierbei Faktoren wie:

  • Die Größe des Grundstücks
  • Art des Grundstücks
  • Lage des Grundstücks
  • Art des Gebäudes
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche
  • Der aktuelle Bodenrichtwert
  • Die Mietstufe Ihrer Kommune und die damit statistisch ermittelte Nettokaltmiete

Aus all diesen Werten setzt das für Sie zuständige Finanzamt den Grundsteuerwert zusammen. Als Nächstes wird der Steuermesssatz festgelegt. Da die Werte der Immobilien seit damals erheblich gestiegen sind, die Steuer am Ende aber nicht wirklich höher liegen soll als vorher, wird der Steuermesssatz im Vergleich zu vorherigen Berechnungsgrößen erheblich gesenkt. Hier spricht man von einer Absenkung auf 1/10 der bisherigen Werte.

Der soziale Wohnungsbau soll ebenfalls über die neue Grundsteuer gefördert werden, weshalb für Immobilien, die im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus entstanden sind, ein noch niedrigerer Steuermesssatz festgelegt wird. Hier wird vonseiten des zuständigen Finanzamtes ein Abschlag in Höhe von 25 % vorgenommen.

Bleibt als letzter Faktor noch der neue Hebesatz. Wie schon in der Vergangenheit wird der Hebesatz weiterhin durch die Gemeinde festgelegt. In der Vergangenheit variierte der Hebesatz zwischen 300 und 900 %. Auch hier ist mit einer Anpassung nach unten zu rechnen, wenn ohne diese eine höhere Grundbesitzabgabe fällig werden würde.

Gut zu wissen

Es macht einen Unterschied, ob es sich bei Ihrem Grundstück um ein bebautes Grundstück handelt oder ob es sich um eine Wiese handelt, die nicht als Bauland zu gebrauchen ist. Achten Sie hier bei der Ausfüllung Ihrer Erklärung besonders auf die unterschiedliche Bezeichnung, denn der Bodenrichtwert für Nutzland ist deutlich niedriger als der für Bauland. Wer ein Feld von mehreren Hektar Größe besitzt, das aufgrund eines falsch gesetzten Hakens als Bauland statt als Nutzfläche berechnet wird, muss mit erheblichen Mehrkosten bei der neuen Grundsteuer rechnen.

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Grundsteuer für ein Haus berechnen – so geht’s

Wie schon in der Vergangenheit wird sich auch künftig die Grundsteuer für Ihr Haus nach mehreren Schritten berechnen. Die Formel sieht dabei folgendermaßen aus:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Gehen wir einmal davon aus, dass Ihre Grundsteuererklärung einen Grundsteuerwert von 50.000 Euro ergeben hätte und dass die aktuelle Steuermesszahl für Ihr Grundstück auf 0,0035 festgelegt wurde. Dazu gehen wir von einem Hebesatz von 5 aus. Daraus ergibt sich folgende zweistufige Berechnung:

Grundsteuerwert 50.000 Euro x Steuermesszahl 0,0035 = Grundsteuermessbetrag 175 Euro

Grundsteuermessbetrag 175 Euro x Hebesatz 5 = Grundsteuer pro Jahr 875 Euro

Fazit

Ob Sie nun in einem Container wohnen oder in einem Fertighaus – die neue Grundsteuer kommt für jeden Eigenheimbesitzer in Deutschland. Auch Mieter werden mittelfristig von der neuen Grundsteuer betroffen sein. Auch wenn die Anpassung erst ab dem 01.01.2025 erfolgt – Sie also bis dahin noch die „alte“ Grundsteuer entrichten müssen – die Vorbereitungen für die Umsetzung vonseiten der Finanzämter laufen auf Hochtouren. Wichtig ist dabei, dass Sie Ihre Grundsteuererklärung wahrheitsgemäß und korrekt ausfüllen – schon ein einfacher Fehler bei der Einsortierung Ihres Grundstücks kann zu falschen Ergebnissen führen.

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